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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

ibc Hotel Management, Sandbornstrasse 8, 65197 Wiesbaden, Inhaber Jan Schmidt-Gehring, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@hotel-interim-management.com oder unter Datenschutzbeauftragter ibc Hotel Management c/o Jan Schmidt-Gehring, Sandbornstrasse 8, 65197 Wiesbaden, erreichen.

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

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Qualitätssicherung

Die E-Mail-Adressen unserer Kunden, als auch deren weitere, im Rahmen dieser Hinweise beschriebenen Daten, werden auf den Servern von „1&1 Internet SE , Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur für eine Qualitätsabfrage gespeichert. Qualitätssicherer verwendet diese Informationen zum einmaligen Versand und zur Auswertung unserer Dienstleistungsqualität in unserem Auftrag. „1&1 Internet SE“ nutzt die Daten unserer Kunden jedoch nicht, um diese selbst anzuschreiben oder an Dritte weiterzugeben.

Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Qualitätsabfrage jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@hotel-interim-management.com oder unter Datenschutzbeauftragter ibc Hotel Management c/o Jan Schmidt-Gehring, Sandbornstrasse 8, 65197 Wiesbaden, erreichen.

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

 

 

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1. Für alle vertraglichen Vereinbarungen mit ibc Hotel Management und Tätigkeiten von ibc Hotel Management, insbesondere in den Bereichen der Beratung, Interim Management, Training sowie Konzeption, Planung, Gestaltung und Umsetzung von Marketingmaßnahmen für den Vertragspartner, gelten die nachstehenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

2. Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie von ibc Hotel Management ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die von ibc Hotel Management nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sind für die Beratung unverbindlich, auch wenn ibc Hotel Management diesen nicht ausdrücklich, schriftlich oder mündlich, widerspricht.

3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ibc Hotel Management gelten auch für zukünftige vertragliche Vereinbarungen und Tätigkeiten mit ibc Hotel Management.

4. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ibc Hotel Management bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an ibc Hotel Management absenden.

 

§ 2 Angebote/Preise und Präsentationen

1. Die Angebote von ibc Hotel Management sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht im Angebot ihre Verbindlichkeit schriftlich zugesichert ist. Für den Leistungsumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung von ibc Hotel Management maßgeblich. Auch ohne schriftliche Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ibc Hotel Management zu Stande, wenn der Vertragspartner die Leistung angenommen bzw. mit der Nutzung der Leistung begonnen hat.

2. Soweit Preise im Kostenvoranschlag bzw. in der Auftragsbestätigung nicht vereinbart sind, gilt der aktuelle, mit dem Vertragspartner grundsätzlich vereinbarte Stunden- bzw. Tagessatz für Beratungsleistungen oder Interim Tätigkeiten bzw. der grundsätzlich vereinbarte Preis für alle sonstigen Leistungen. Erfolgt die Leistung binnen vier Monaten nach Vertragsschluss, behalten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise ihre Gültigkeit.

3. Sämtliche Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. ibc Hotel Management behält sich vor, von den im Vorfeld gemachten Angeboten abzuweichen, wenn nicht ausdrücklich schriftlich ein fester Preis vereinbart wurde.

5. Die Entwicklung konzeptioneller Vorschläge und Maßnahmen durch ibc Hotel Management mit dem Ziel des Vertragsabschlusses, erfolgt unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Urheber-, Nutzungs-, Eigentumsrechte und sonstige Rechte, an den von ibc Hotel Management im Rahmen von Präsentationen erstellten Arbeiten, verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei ibc Hotel Management. Mit vollständiger Bezahlung gehen die Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe von § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ibc Hotel Management auf den Vertragspartner über. Die Bezahlung eines Präsentationshonorars führt nicht zur Übertragung der Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte.

 

§ 3 Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen von ibc Hotel Management sind nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, ohne dass es einer Zahlungserinnerung oder Mahnung durch ibc Hotel Management bedarf.

2. Leistungen von ibc Hotel Management werden grundsätzlich nach Projektabschluss oder bei längeren Arrangements (z.B. Interim Tätigkeiten) monatlich in Rechnung gestellt. Unabhängig davon ist ibc Hotel Management berechtigt, zu jederzeit die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.

3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich ibc Hotel Management ausdrücklich vor. Ihre Annahme erfolgt erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind stets sofort fällig. Gleiches gilt für Akkreditivkosten und Überweisungsspesen einer vom Vertragspartner beauftragten ausländischen Bank.

 

§ 4 Leistung und Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

1. ibc Hotel Management ist berechtigt, frei zu bestimmen, welche und wie viele Mitarbeiter zur Erbringung der Leistung eingesetzt werden, wobei sich ibc Hotel Management jederzeit Änderungen vorbehält.

2. ibc Hotel Management ist zu Teilleistungen berechtigt und kann bei abnahmepflichtigen Leistungen eine Teilabnahme verlangen.

3. Soweit der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Mahnung nicht nachkommt, tritt Annahmeverzug ein. In diesem Fall werden die gesamten Forderungen – ungeachtet der noch ausstehenden Leistungen – zur sofortigen Zahlung fällig. ibc Hotel Management ist außerdem berechtigt, neue Leistungstermine unter Berücksichtigung der sonstigen Verpflichtungen in eigenem Ermessen zu bestimmen.

4. Wünscht der Vertragspartner Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen, so kann ibc Hotel Management eine angemessene Änderung der Leistungszeit verlangen.

5. Im Falle des Verzuges von ibc Hotel Management, hat der Vertragspartner ein Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die dazu erforderliche Nachfristsetzung muss schriftlich erfolgen und mindestens eine Nachfrist von vier Wochen gewähren. Verstreicht die gesetzte Nachfrist erfolglos, ist der Vertragspartner zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Leistungsteil, der bezüglich dessen Verzuges vorliegt. Es sei denn, dass die übrigen Leistungen ohne diesen Teil für den Vertragspartner nicht verwendbar sind.

6. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter durch ibc Hotel Management unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbungstreibenden.

7. Soweit Daten an ibc Hotel Management – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Vertragspartner Sicherheitskopien her. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Vertragspartner verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an ibc Hotel Management zu übermitteln.

8. An den Vertragspartner gerichtete Angebote sind nur für diesen bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.

 

§ 5 Grundsätze für die Zusammenarbeit

1. Die Vertragspartner tauschen gegenseitig, rechtzeitig und umfassend alle Informationen aus, die für die Vertragserfüllung wichtig sind oder für wichtig gehalten werden. Alle für die Vertragserfüllung notwendigen Materialien werden ibc Hotel Management auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung gestellt.

2. Der Vertragspartner benennt einen verantwortlichen Gesprächspartner/Projektleiter.

 

§ 6 Urheberrechte/Nutzungsrechte/Rechte Dritter

1. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass im Rahmen der Vertragserfüllung erstellte Werke nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Urheberrechtsgesetz, geschützt sind. Sämtliche Rechte an allen von ibc Hotel Management gelieferten Werken, insbesondere an schutzfähigen Leistungen, die im Rahmen von Verträgen und Vertragsverhandlungen einschließlich Angebot erbracht werden, verbleiben bei ibc Hotel Management. Rechteübertragungen an den Vertragspartner erfolgen nur insoweit, als dies einzelvertraglich ausdrücklich vereinbart wird und unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung.

2. Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass im Rahmen des Vertrages von ihm eingebrachte Materialien und Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Sofern Dritten Ansprüche irgendwelcher Art aus den vorgenannten Materialien bzw. Inhalten zustehen sollten, übernimmt der Vertragspartner hierfür die uneingeschränkte Haftung und ist insoweit verpflichtet, ibc Hotel Management freizustellen.

3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei jeder Nutzungshandlung sicherzustellen, dass ibc Hotel Management oder von ihnen genannte Dritte als Urheber sichtbar benannt werden.

4. ibc Hotel Management ist berechtigt, die bei der Ausführung der Verträge gewonnenen Erkenntnisse anderweitig zur Erfüllung ähnlicher Aufgabenstellungen einzusetzen. Insbesondere hat ibc Hotel Management das unbeschränkte Recht, das erstellte Werk, unter Einhaltung der Datenschutzrechte, zu Demonstrationszwecken vorzuführen, einschließlich der Vorführung in eigenen oder fremden Betrieben, im Rahmen von Messen, Seminaren oder Ausstellungen oder zu sonstigen vergleichbaren Anlässen. Insbesondere ist ibc Hotel Management berechtigt, die Werke für Eigenwerbung zu verwenden.

5. ibc Hotel Management ist nicht zur Klärung und Ablösung von Rechten Dritter verpflichtet.

 

§ 7 Rechtliche Zulässigkeit

1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werke wird vom Vertragspartner getragen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Arbeitsergebnisse und ihre rechtliche Zulässigkeit auf eigene Kosten zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung ibc Hotel Management sofort schriftlich vorzulegen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Werke und damit zusammenhängende Marketingmaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.

2. In keinem Fall haftet ibc Hotel Management wegen der in den Marketingmaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Vertragspartners. ibc Hotel Management haftet insbesondere auch nicht für patent-, muster- und warenzeichenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeiten der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe etc.

 

§ 8 Eigentum an Arbeitsmitteln, Zwischenprodukten etc.

1. Die durch den Vertragspartner bestellte/bezahlte Leistung betrifft ausschließlich das Endprodukt und nicht sachlich trennbare Zwischenprodukte.

2. Das Eigentum an Zwischenprodukten, EDV-technischen Arbeitsmitteln (z. B. Daten), Druckfilmen, Layout-Vorlagen, Frames, Programmierung Codes etc. verbleiben ausschließlich bei ibc Hotel Management. Dies gilt auch dann, wenn zum Beispiel in der Abschlussrechnung ein bestimmter Betrag oder ein Honorar für die Erstellung der Daten aufgeführt ist.

 

§ 9 Verwahrung und Archivierung

1. Eine Verpflichtung von ibc Hotel Management zur Archivierung insbesondere der in § 8 genannten Daten und Gegenstände besteht nicht.

2. Ein Anspruch auf Archivierung/Verwahrung besteht nur bei Abschluss eines ausdrücklichen und schriftlichen Archivierungsvertrages.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware/erbrachte Leistung bleibt bis zur vollen Bezahlung des Preises und aller Forderungen, die ibc Hotel Management aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner gegen diesen haben oder künftig haben werden, Eigentum von ibc Hotel Management.

2. ibc Hotel Management ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug kommt.

 

§ 11 Änderungsverlangen

Änderungsverlangen des Vertragspartners, die von vereinbarten Vertragsleistungen abweichen, ist von ibc Hotel Management nur durchzuführen, soweit diese für ibc Hotel Management, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Terminplanung, zumutbar sind. ibc Hotel Management kann eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Erhöhung der Vergütung bzw. die Verschiebung der Termine verlangen. ibc Hotel Management kann das Verlangen der Vertragsanpassung gegenüber dem

Vertragspartner geltend machen. Der Vertragspartner hat unverzüglich schriftlich zu widersprechen, wenn er mit der verlangten Vertragsanpassung nicht einverstanden ist.

 

§ 12 Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung

1. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

2. Der Vertragspartner ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

§ 13 Haftung

Für eine Haftung von ibc Hotel Management auf Schadensersatz, gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen, die folgenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen:

1. ibc Hotel Management haftet, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Fahrlässigkeit haftet ibc Hotel Management bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig Vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

2. Sofern ibc Hotel Management gemäß Abs. 1 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist ihre Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen ibc Hotel Management nach den bei Vertragsabschluss bekannten AGB-Umständen typischerweise rechnen musste.

3. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder, wenn ibc Hotel Management eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat, noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz, zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, noch für gesetzliche Ansprüche.

4. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von ibc Hotel Management, ihrer Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, derer sich ibc Hotel Management zur Vertragserfüllung bedienen.

5. Soweit die Haftung von ibc Hotel Management ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 14 Geheimhaltung

Beide Vertragspartner sind zur Verschwiegenheit über alle durch die Beauftragung bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. Dies gilt auch für zur Verfügung gestellte oder in der Zusammenarbeit entstandene Unterlagen sowie für die vertraglich vereinbarte Vergütung. Die Verschwiegenheitsverpflichtung der Vertragspartner bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

 

§ 15 Konkurrenzausschluss

Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit im Bereich des Vertragsgegenstandes kein andere Beratungsunternehmen oder Agentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung oder Durchführung der bereits beauftragten Tätigkeit zu beauftragen.

 

§ 16 Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ibc Hotel Management und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

§ 17 Schriftform

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie zu Einzelverträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

§ 18 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist Wiesbaden.

2. Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich Gerichtsstand Wiesbaden, wenn

• der Vertragspartner Kaufmann ist oder

• der Vertragspartner juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder

• der Vertragspartner ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder

• der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland  hat oder

• der Vertragspartner seinen Wohnsitz/Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz/Sitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Vertragspartners nicht bekannt ist.

 

§ 19 Sonstiges

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen

sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

 

Stand: Wiesbaden, 31. Oktober 2017

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